Im Rahmen des umfassenden Vorhabens zur digitalen Transformation (BL digital+) und der flächendeckenden Umsetzung des Projekts «GEVER-BL» in der kantonalen Verwaltung hat der Regierungsrat auf Verordnungsebene die dazu notwendige Rechtsgrundlage angepasst und eine Totalrevision der Verordnung über die Aktenführung beschlossen. Die neue Verordnung über die Aktenführung und die Geschäftsverwaltung (GEVER-Verordnung) führt die digitale Aktenführung in der kantonalen Verwaltung verpflichtend ein (digitales Primat) und schreibt den Einsatz eines vom Regierungsrat als Standard definierten GEVER-Systems vor.